Leistungsbereiche

Sie wünschen sich ein Kind? Wir beraten Sie gerne im Vorfeld darüber, wie Sie sich am besten vorbereiten und geben Ernährungs- und Impfempfehlungen.
Sollte sich eine Schwangerschaft über einen längeren Zeitraum nicht einstellen oder sollten Sie mehrere Fehl- oder Frühgeburten hinter sich haben, suchen wir gezielt mit Ihnen nach der Ursache. Im Anschluss beraten wir Sie gezielt über Ihre individuellen Möglichkeiten, um gemeinsam mit Ihnen die Chance auf eine Schwangerschaft zur erhöhen.

Hierfür können spezielle Untersuchungen bzw. Verfahren sinnvoll sein, wie

  • zyklusüberwachender Ultraschall (Monitoring)
  • spezielle Blutuntersuchungen auf Hormonveränderungen
  • narkosefreie Eileiterdurchgängigkeitsprüfung (Hysterosalpingo-Kontrastsonographie). Ein Befundbericht geht an Sie und Ihren betreuenden Frauenarzt
  • ggf. Weiterleitung an andere Fachrichtungen, z.B. Gerinnungsambulanz, Hämophilie
  • hormonelle Stimulationsbehandlung

Pränataldiagnostik

Die meisten Kinder kommen gesund und ohne Fehlbildungen oder schwerwiegende genetischen Erkrankungen zur Welt. Dennoch besteht bei jeder Schwangerschaft ein geringes Risiko für eine spätere körperliche und/oder intellektuelle Beeinträchtigung des Kindes.

Pränataldiagnostik bedeutet für uns immer zunächst einmal, uns Zeit für Ihre Sorgen zu nehmen. Unsere wissenschaftliche Kompetenz und modernste technische Ausstattung sind zwar wichtige Vorrausetzungen. Darüber hinaus ist es uns aber sehr wichtig, Ihnen im persönlichen Gespräch eine empathische und transparente Beratung zu bieten. Bei jeder Fragestellung, werden wir Ihnen auf dem Weg zu Ihrer Entscheidung und auch danach zur Seite stehen. Eine individuelle und ergebnisoffene Beratung ist uns dabei ein besonderes Anliegen.

Es ist uns ein besonderes Anliegen, Ihnen eine ausführliche Beratung zu Aussagekraft, Grenzen, Vor- und Nachteilen der verschiedenen Methoden zu bieten, damit Sie eine für Sie passende, Entscheidung über deren Durchführung treffen können.

Wir bieten das gesamte Spektrum der Pränataldiagnostik an:

 

Ersttrimester-Screening:

Welche Ziele hat das Ersttrimester-Screening?

  1. Der Ausschluss schwerwiegender Fehlbildungen beim Kind:

Einige schwerwiegende Fehlbildungen des Kindes können bereits im 1. Trimester (ca. in der 12.-14. Schwangerschaftswoche) ausgeschlossen bzw. erkannt werden. Dadurch kann bereits sehr frühzeitig das weitere Vorgehen bei der Betreuung der Schwangerschaft darauf abgestimmt werden. Dies erfolgt mittels eines frühen differenzierten Ultraschalls. 

  1. Die Berechnung Ihres individuellen Risikos für eine Präeklampsie oder eine intrauterine Wachstumsrestriktion im späteren Verlauf der Schwangerschaft:

Präeklampsie ist eine Schwangerschaftskomplikation, aufgrund einer Fehlfunktion des Mutterkuchens, die zu schwerwiegenden Komplikationen für Mutter und Kind führen kann. Manchmal macht dies eine vorzeitige Entbindung erforderlich. Eine intrauterine Wachstumsrestriktion kann als Teil einer Präeklampsie oder als eigenständige Erkrankung auftreten. Das Risiko sowohl für eine Präeklampsie als auch für eine intrauterine Wachstumsrestriktion wird anhand der mütterlichen Krankengeschichte und einer Kombination von Biomarkern wie dem mittleren arteriellen Blutdruck, dem Blutfluss in den Gebärmutterarterien und der Konzentration eines bestimmten Plazentaproteins im Blut (Serum PAPP-A) berechnet.

Bei hohem Risiko für eine Präeklampsie oder Wachstumsrestriktion ist es möglich, das Risiko durch die frühe Einnahme einer niedrigen Dosis Aspirin (ASS) um bis zu 50% zu senken.

  1. Die Berechnung der Wahrscheinlichkeit für bestimmte Chromosomenstörungen beim Kind (Trisomie 13, Trisomie 18 und Trisomie 21 („Down-Syndrom“))

Ihr individuelles Risiko für Chromosomenstörungen beim Kind wird anhand Ihres Alters, der aktuellen Schwangerschaftswoche, einer Kombination von Ultraschallmarkern (Nackentransparenz, Nasenbein und andere) und der Überprüfung der Konzentration bestimmter Hormone, die von der Plazenta im mütterlichen Blut produziert werden, berechnet.

Das Ersttrimester-Screening wird von den meisten privaten Krankenversicherungen, aber nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Die meisten gesetzlichen Krankenversicherungen bieten jedoch zusätzliche Budgets für die Schwangerschaft an. Diese können Sie für medizinische Leistungen Ihrer Wahl ausgeben (z. B. auch für das Ersttrimester-Screening). In diesem Fall zahlen Sie die Leistung im Voraus und bekommen sie dann von Ihrer individuellen Krankenversicherung erstattet. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach dieser Möglichkeit. 

 

Nicht-invasive pränatale Tests „NIPT“

Was ist der NIPT?

Der NIPT analysiert die zellfreie DNA der fetalen Plazenta im mütterlichen Blut und gibt an, ob das Baby ein hohes oder niedriges Risiko für Trisomie 21 (Down-Syndrom), Trisomie 18 (Edwards-Syndrom) oder Trisomie 13 (Pätau-Syndrom) hat.

Dabei steht die Abkürzung für Nicht-Invasiver Pränataltest. 

 

Wie ist das NIPT-Ergebnis zu interpretieren?

  • Wenn der NIPT anzeigt, dass eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine Trisomie 21, 18 oder 13 beim Baby besteht, bedeutet das nicht, dass das Baby auch sicher eine dieser Chromosomenstörungen hat. Zur Bestätigung der Verdachtsdiagnose durch den NIPT ist immer eine invasive Diagnostik notwendig (Chorionzottenbiopsie oder Fruchtwasseruntersuchung).
  • Wenn der NIPT eine niedrige Wahrscheinlichkeit für eine Trisomie 21 oder 18 oder 13 zeigt, weniger als 1 zu 10.000), ist es sehr unwahrscheinlich, dass beim Baby eine dieser Erkrankungen vorliegt.

 

Welche Erkrankungen werden durch den NIPT nicht entdeckt?

  • Der NIPT liefert keine Informationen über andere seltene Chromosomenanomalien. Anzeichen für andere seltene Chromosomenanomalien können beim Ersttrimester-Screening festgestellt und dann durch ein invasives Verfahren (Chorionzottenbiopsie oder Amniozentese) bestätigt werden.
  • Der NIPT gibt keine Auskunft über Ihr Risiko für Präeklampsie oder fetale Wachstumsverzögerung. 
  • Der NIPT gibt keine Auskunft über körperliche Defekte wie z.B. schwere Herz- oder Hirnfehlbildungen oder das fetale Wachstum.

 

Wenn Sie fetale Fehlbildungen und/oder ein Risiko für Präeklampsie und fetale Wachstumsretardierung ausschließen möchten, ist es daher ratsam, eine spezialisierte Fehlbildungsdiagnostik mittels Ultraschalls in der 11. bis 13. Woche (Ersttrimester-Screening) und in der 20. bis 24. Woche (Differenzierter Fehlbildungsausschluss) durchführen zu lassen.

 

Differenzierter Fehlbildungsausschluss (Organscreening, Feindiagnostik) im 2. Trimester

Im zweiten Trimester ist das Ziel der Untersuchung vor allem die Darstellung und Beurteilung der kindlichen Organe, der Fruchtwassermenge sowie die Analyse des kindlichen Wachstums und Bewegungsmusters. Dabei geht es vor allem um den weitestgehenden Ausschluss von Fehlbildungen oder kindlichen Erkrankungen. Eine fetale Echokardiographie (spezielle Untersuchung des kindlichen Herzens) ist wie die fetale Neurosonographie (spezielle Untersuchung des fetalen Gehirns und der Wirbelsäule) Bestandteil der Untersuchung. Zur Ergänzung der konventionellen Ultraschalldiagnostik werden die Möglichkeiten der Dopplersonographie sowie 3D- und 4D-Techniken eingesetzt. Sofern Sie dies wünschen, wird Ihnen auch das Geschlecht Ihres Kindes mitgeteilt. 

Für die Durchführung eines differenzierten Fehlbildungsausschlusses bedarf es sowohl einer besonderen Ausbildung und Erfahrung der Ärztin, als auch eines technisch besonders leistungsfähigen Ultraschallgerätes. Beide Bedingungen finden Sie bei GynEast.

Der beste Zeitpunkt für den differenzierten Fehlbildungsausschluss liegt in der 21.- 23. Schwangerschaftswoche.

Der differenzierte Fehlbildungsausschluss wird von den meisten privaten Versicherungen übernommen. Wenn Sie eine Überweisung von Ihrer Frauenärztin oder Ihrem Frauenarzt haben, wird die Untersuchung auch von der von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Sollte bei Ihnen keiner der o.g. Punkte zutreffen, ist es selbstverständlich auch möglich das Organscreening als Selbstzahler-Leistung (IGEL) bei uns wahrzunehmen.

 

Fetale Echokardiographie

Die Feststellung angeborener Herzfehler in der Schwangerschaft ermöglicht die Optimierung der Betreuung des Neugeborenen und verbessert so die Aussicht auf eine erfolgreiche Behandlung. Bei der fetalen Echokardiographie handelt es sich um eine sehr ausführliche Diagnostik des fetalen Herzens zur Erkennung angeborener Herzfehler. Sie ist immer Bestandteil des differenzierten Fehlbildungsausschlusses im 2. Trimester. Hierbei werden folgende Strukturen beurteilt:

  • Lage, Größe und Struktur des Herzens und der großen arteriellen und venösen Blutgefäße
  • die Herzfunktion und Blutflüsse, vor allem an den Herzklappen und den großen Arterien und Venen
  • der kindliche Herzrhythmus mittels hochauflösender Ultraschallgeräte unter Nutzung von Doppler- und Farbdoppler-Technologien.

 

Dopplersonographie

Die Dopplersonographie beschreibt ein besonderes Ultraschallverfahren sowohl zur bildlichen Darstellung von Blutgefäßen (Farbdoppler) als auch zur Beurteilung der Flussgeschwindigkeit in den Blutgefäßen (gepulster Doppler). Diese Untersuchung dient im Wesentlichen zur Beurteilung der Blutversorgung des Kindes, bzw. zur Beurteilung der Blutflüsse im fetalen Herzen bei der fetalen Echokardiographie. 

Auch im Rahmen des differenzierten Fehlbildungsausschlusses und des Ersttrimester-Screenings kommt bei uns die Dopplersonographie zum Einsatz.

 

Diagnostische Punktionen/Invasive diagnostische Verfahren

In seltenen Fällen besteht die Indikation zur genetischen Untersuchung kindlicher Zellen. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden Sie selbstverständlich umfangreich und kompetent über die Möglichkeiten und Risiken aufgeklärt. Folgende Untersuchungen können bei uns durchgeführt werden:

Entnahme von Zellen des Mutterkuchens (Chorionzottenbiopsie)

Ab der 12. Schwangerschaftswoche ist es möglich Zellen aus dem Mutterkuchen zu gewinnen. Dabei wird dieser unter ständiger Ultraschallkontrolle mit einer Nadel die punktiert. 

Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese)

Eine Fruchtwasseruntersuchung ist ca. ab der 15. abgeschlossenen Schwangerschaftswoche möglich. Hierbei werden mittels einer sehr dünnen Nadel durch die Bauchdecke unter ständiger Ultraschallkontrolle etwa 15-20 ml Fruchtwasser entnommen.

 

Was immer an Diagnostik für Sie notwendig und sinnvoll sein sollte, wir sind und bleiben eng an Ihrer Seite und helfen Ihnen kompetent durch die ganze Schwangerschaft. So versuchen wir unnötige Ängste zu vermeiden.

 

 

 

Untersuchungen haben gezeigt, dass es durch Akupunktur zu einer deutlich verbesserten Reifung des Muttermundes kommt und sich die Wehenkoordination im Geburtsverlauf günstig beeinflussen lässt.

(Literatur: https://www.thieme-connect.com/products/ejournals/abstract/10.1055/s-2000-8028
Das Mannheimer Schema Prenatal Acupuncture: Effects on Cervical Maturation and Duration of Labor A. Römer, M. Weigel, W. Zieger, F. Melchert Geburtshilfe Frauenheilkd 2000; 60(10):513-518 DOI: 10.1055/s-2000-8028)

Auch andere schwangerschaftstypische Beschwerden können positiv beeinflusst werden. Wir bieten dieses Verfahren auf Wunsch ab der 36. Schwangerschaftswoche an. 

Auf viele weitere gynäkologische und geburtshilfliche Bereiche wirkt sich Akupunktur positiv aus.

Akupunktur ist eine individuelle Gesundheitsleistung (IGEL) und wird nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Sprechen Sie mit uns über Kosten und Termine.
Bei Interesse beraten wir Sie gerne, ob das eine sinnvolle Maßnahme für Sie ist.

Wenn Sie 20 Jahre oder älter sind, ist eine jährliche gynäkologische Vorsorgeuntersuchung empfohlen. Diese wird von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen.

Folgende Leistungen sind in der Regelvorsorge der gesetzlichen Krankenkassen vorgesehen:

Ab dem Alter von 20 Jahren

  • gynäkologische Blickuntersuchung des äußeren und Tastuntersuchung des inneren weiblichen Genitales.
  • Zellabstrich vom Gebärmutterhals („Pap-Test“)
  • Test auf genitale Chlamydieninfektion bis zum 25. Lebensjahr

Ab dem Alter von 30 Jahren

  • gynäkologische Blickuntersuchung des äußeren und Tastuntersuchung des inneren weiblichen Genitales.
  • Zellabstrich vom Gebärmutterhals ("Pap-Test")
  • gynäkologische Tast- und Blickuntersuchung der Brust

Ab dem Alter von 35 Jahren

  • gynäkologische Blickuntersuchung des äußeren und Tastuntersuchung des inneren weiblichen Genitales.
  • Kombination aus Zellabstrich vom Gebärmutterhals und HPV-Test alle 3 Jahre anstelle des jährlichen Zellabstrichs
  • gynäkologische Tast- und Blickuntersuchung der Brust

Ab dem Alter von 50 Jahren

  • gynäkologische Blickuntersuchung des äußeren und Tastuntersuchung des inneren weiblichen Genitales.
  • Kombination aus Zellabstrich vom Gebärmutterhals und HPV-Test alle 3 Jahre
  • gynäkologische Tast- und Blickuntersuchung der Brust
  • Immunologischer Stuhltest (ab dem 55 Lebensjahr alternativ Darmspiegelung bei einem Gastroenterologen)

Ab dem Alter von 50 bis einschließlich 74 Jahren 

  • Mammographiescreening an einem radiologischen Zentrum alle zwei Jahre

Folgende Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen, können aber als zusätzlich als individuelle Gesundheitsleistungen (IGEL) für Sie sinnvoll sein 

  • Ultraschall der Brust- und Lymphabflusswege zur frühzeitigen Erkennung von Veränderungen
  • Ultraschall des inneren Genitales (Gebärmutter, Eierstöcke, Blase, kleines Becken) zur frühzeitigen Erkennung von Veränderungen
  • HPV- Abstrich vom Gebärmutterhals in kürzeren Abständen als alle 3 Jahre
  • zusätzlicher Zellabstrich vom Gebärmutterhals
  • maschinell ausgewerteter Zellabstrich vom Gebärmutterhals
  • Test auf genitale Chlamydieninfektion nach dem 25. Lebensjahr

Wird eine Erkrankung frühzeitig erkannt, ist sie heute in vielen Fällen deutlich besser behandelbar. Wir besprechen gerne die Möglichkeiten während Ihres Termins bei uns.

Gerne begleiten wir Sie in dieser besonderen Phase und bieten Ihnen eine umfassende Betreuung. Durch unsere besondere Expertise bieten wir insbesondere auch bei Risikoschwangerschaften eine vollumfängliche Betreuung. Wenn von Ihrem Frauenarzt gewünscht ist auch eine Mitbetreuung Ihrer Schwangerschaft zusätzlich zu der Ihres Frauenarztes möglich.

Wenn Sie wissen, dass Sie schwanger sind, melden Sie sich bitte schon bald in unserer Praxis. Ein erster Termin findet sinnvollerweise zu Beginn der 7. Schwangerschaftswoche statt. In individuellen Risikosituationen kann der Termin bereits vorher stattfinden.

Wir besprechen mit Ihnen alle Ihre Fragen rund um die Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Gerne planen wir mit Ihnen die Auswahl der passenden Geburtsklinik im Rhein-Main-Gebiet.

Weitere Informationen:

Folgende Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen, können aber als zusätzlich als individuelle Gesundheitsleistungen (IGEL) für Sie sinnvoll sein:

  • Nachweis von Infektionen, die eventuell Ihre Schwangerschaft gefährden könnten (CMV, Toxoplasmose, Varizellen, Ringelröteln, B-Streptokokken)
  • erweitertes Screening auf Schwangerschaftsdiabetes (OGTT 75g )
  • Ersttrimesterscreening (ETS)
  • Präeklampsiescreening
  • zusätzliche Ultraschalluntersuchung in der ca. 20.SSW bei Schwangerschaften ohne Risiko

Wir besprechen gerne die Möglichkeiten während Ihres Termins bei uns.

Die ersten Besuche beim Frauenarzt können aufregend sein. Wir nehmen uns in der Mädchensprechstunde extra viel Zeit für Dich und Du wird erst dann untersucht, wenn Du wirklich dazu bereit bist. Fragen rund um Veränderungen des Körpers, Intimhygiene, Periode, Impfungen, Liebe, Sex und Schwangerschaft besprechen wir gerne mit Dir.

Unsere Gespräche bleiben streng vertraulich. Wir unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.

Möchtest Du, dass Dich bei deinen ersten Besuchen beim Frauenarzt jemand begleitet? Gerne. Bringe Deine Freundin, Deinen Freund oder einen Angehörigen mit, wen auch immer Du möchtest.

Damit wir Ihren Impfstatus richtig beurteilen können, sollten Sie zu jeder Routineuntersuchung Ihren Impfpass mitbringen.

Anhand der Leitlinien der Ständigen Impfkomission (STIKO) besprechen wir gern mit Ihnen gemeinsam, welche Impfungen bei Ihnen fehlen oder aufgefrischt werden sollten.

- Bei uns können Sie alle nötigen Impfungen vor der Planung einer Schwangerschaft durchführen lassen.

- Bei uns können Sie sich gegen HPV (Gebärmutterhalbskrebs) impfen lassen.

Mädchen und Jungen ab dem Alter von 9 Jahren können auch in unsrer Praxis gegen HPV geimpft werden. Bis zum Alter von 15 Jahren reichen zwei Impfungen im Abstand von 6 Monaten. Ab dem Alter von 15 Jahren sind 3 Impftermine nötig. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die HPV-Impfung bis zum 18. Geburtstag. Ab der Volljährigkeit werden die Kosten nicht mehr von allen Krankenkassen übernommen, sind aber weiterhin sinnvoll. Sie können mit Ihrer Kasse die Kostenübernahme besprechen. Ansonsten kann die Leistung auf eigene Kosten durchgeführt werden. Sprechen Sie mit uns über Ihre Optionen.

- Bei uns können Sie sich auch gegen Grippe, Masern/Mumps/Röteln, Tetanus/Diphterie, Pertussis (Keuchhusten) impfen lassen.

Die Eileiter verbinden die Eierstöcke mit der Gebärmutter. Sie sind der Ort, an dem Spermien und Eizellen zusammentreffen und der Embryo entsteht, der später in die Gebärmutter wandert und sich dort einnistet. Eine Blockade der Eileiter hindert Spermien daran, die Eizelle zu befruchten.

Wenn beide Eileiter blockiert sind, ist eine natürliche Empfängnis ist nicht möglich. Entsprechend kann es bei unerfülltem Kinderwunsch wichtig sein, die Durchlässigkeit der Eileiter zu überprüfen.

Alternativ zur operativen Methode gibt des die sogenannte Hysterosalpingo-Kontrastsonographie (HyCoSy/ HyFoSy). Dies ist eine einfache Ultraschalluntersuchung, bei der weniger Milliliter eines unschädlichen Cellulose-Schaums (Foam) über den Gebärmutterhals in die Gebärmutter und die Eileiter gespült wird. Dieser Schaum ist im Ultraschall gut sichtbar.

Das Foam-Verfahren kann in einer Umgebung durchgeführt werden, die Ihnen vertraut ist: in der Praxis Ihres Gynäkologen.

Kontakt

Öffnungszeiten

Mo: 09:00 - 16:00 Uhr
Di: 09:00 - 14:00 Uhr
Mi: 08:00 - 17:00 Uhr
Do: 09:00 - 16:00 Uhr
Fr: 08:00 - 14:30 Uhr

DE:
Wir verwenden Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service zu gewährleisten. Die Auswahl der Cookies können Sie dabei selbst entscheiden. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen möglicherweise nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weiterführende Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Cookies, die wir verwenden

Hier können Sie Ihre Cookie-Einstellungen verwalten.

Notwendig

So verwalten Sie Cookies

Löschen/Widerrufen von Cookies
Sie können unter der Datenschutzerklärung Cookies jederzeit verwalten und Ihre Auswahl widerrufen.

Verwaltung Site-spezifischer Cookies
Wenn Sie wissen möchten, welche Site-spezifischen Cookies gespeichert wurden, prüfen Sie die Datenschutz- und Cookie-Einstellungen Ihres bevorzugten Browsers.

Cookies blockieren
In den meisten modernen Browsern können Sie einstellen, dass keine Cookies auf Ihrem Gerät abgelegt werden sollen. Der Nachteil ist, dass Sie jedes Mal, wenn Sie eine Website erneut besuchen, manuell Einstellungen vornehmen müssen. Einige Dienste und Funktionen dürften dann nicht richtig funktionieren (z. B. Anmeldung mit Ihrem Profil).

Akzeptieren Ablehnen